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Finanzlexikon: ipo-norm

ipo-norm

Die International Securities Identifying Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination und stellt eine weltweit eindeutige Identifikation für ein Wertpapier dar. Wertpapiere können Aktien, Schuldverschreibungen (Rentenpapiere, Bonds), Optionen oder Futures sein.

Die ISIN besteht aus zwei Buchstaben, der ISO 3166-1-Kennung des herausgebenden Landes, gefolgt von neun Buchstaben und/oder Ziffern, der so genannten NSIN (National Securities Identifying Number). Abschließend steht an der letzten Stelle eine Prüfziffer. Festgelegt wurde dies im Standard ISO 6166.

Die NSIN wird von der jeweiligen nationalen Behörde herausgegeben (National numbering agency, NNA). Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere bisher über eine sechsstellige Kennnummer, die Wertpapierkennnummer (WKN) klassifiziert. Diese wurde am 22. April 2003 durch die ISIN ersetzt.

Deutsche ISINs beginnen mit dem Länderkürzel DE, die folgende NSIN setzt sich aus drei Nullen gefolgt von der bisherigen WKN zusammen. Mit der abschließenden Prüfziffer ergibt sich z. B. für die Bayer AG (WKN 575200) die ISIN DE0005752000.

Die Prüfziffer wird mittels der sog. "Double-Add-Double" modulus 10 Formel verifiziert. Jede Ziffer steht bei der Berechnung für sich selbst, für einen Buchstaben wird die um neun erhöhte Position im Alphabet genommen, also z. B. A = 10, Z = 35. Die so gewonnenen Ziffern werden hintereinander geschrieben. Jede zweite Ziffer wird mit zwei multipliziert, beginnend von rechts mit der vorletzten, also der letzten Ziffer vor der Prüfziffer. Dadurch erhöht sich meist nochmal die Zahl der Ziffern dieser Folge. Nun wird die Quersumme gebildet. Diese muss ein ganzzahliges Vielfaches von Zehn sein, dann ist die Prüfziffer korrekt.

Die ISINs werden nach und nach weltweit eingeführt. Zur Zeit haben sie viele Staaten als eine weitere Möglichkeit zur Identifikation von Wertpapieren eingeführt. Nur wenige dieser Staaten haben sie bisher zur vorrangigen Identifikation erklärt.

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